Veröffentlicht am 9. März 2022
Technik bedient auf bequeme Weise kurzfristige Anliegen – die meisten studieren kaum mehr die Nutzungsbedingungen. Das gilt für Privatleute, zum Beispiel bei der Social-Media-Nutzung, es gilt aber auch für ganze Organisationen. Sogar Behörden sind von den gefährlichen Konsequenzen betroffen. Denn viele Anwendungen und Apps bieten nicht die Möglichkeit, auf die eigenen Daten frei, maschinenlesbar und interoperabel zuzugreifen. Der drohende Verlust der Datenhoheit betrifft viele Bereiche wie Smart City mit Internet of Things, die Datenanalyse sowie datenbasierte Entscheidungen.
Um die Datensouveränität in den Kommunen in Nordrhein-Westfalen zu fördern, hat der KDN– Dachverband kommunaler IT-Dienstleister nun die Musterformulierungen für die Datennutzung von seinen Mitgliedern Stadt Bonn und Stadt Münster/citeq übernommen.
Das Problem an der Wurzel packen
Sven Hense, Manager Digitale Verwaltung von der Bundesstadt Bonn und Thomas Werner, Open Data Koordinator bei der Stadt Münster/citeq, haben beispielhafte Datennutzungsklauseln formuliert und zur freien Nachnutzung bereitgestellt. Die Musterklauseln dienen der Ausgestaltung öffentlicher IT-Verträge. Sven Hense unterstreicht die Bedeutung speziell für Kommunen: »Die Ausgestaltung von IT- oder Smart-City-Verträgen kann die kommunale Datenhoheit einschränken. Das Musterlastenheft „Datenhoheit“ gibt Empfehlungen für kommunale IT-Vergaben.«
Die Datennutzungsklauseln geben allen öffentlichen Auftraggebern daher ein wichtiges Werkzeug an die Hand: Sie stärken das Daten-Verständnis in der Beschaffungsphase, minimieren das rechtliche Risiko in der Datennutzung und helfen, Folgeaufwände zu vermeiden.
Offen und frei nachnutzbare Musterklauseln
Die Urheber haben die Musterklauseln in einem offenen Prozess kokreativ entwickelt und teilen das Ergebnis unter einer Creative Commons Lizenz (CC-BY 4.0) zur freien Nachnutzung in einem sogenannten Git-Repository. Das Git-Repository ermöglicht die niederschwellige Weiterentwicklung des Dokuments mit anderen Kommunen und weiteren Interessierten. Es können Verbesserungsvorschläge erstellt, diskutiert und bearbeitet werden.
Datensouveränität – Standard im KDN
Der KDN empfiehlt diese Mustervertragsklauseln als Grundlage in IT-Beschaffungs- und Vergabeverfahren. In Verträgen des KDN selbst werden die Klauseln nun standardmäßig aufgenommen und der KDN beteiligt sich aktiv an der Weiterentwicklung dieser Handreichung. Damit setzt der KDN ein wichtiges Signal: Die kommunalen IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen stärken den Kommunen den Rücken und leisten einen essentiellen Beitrag zur digitalen Souveränität.
Link zu dem Musterformulierungen: https://github.com/od-ms/datennutzungsklauseln-muster (Öffnet in einem neuen Tab)
Text: Pressemeldung der KDN vom 4.3.2022: https://www.kdn.de/fileadmin/user_upload/9_Presse/2022-03-04_Pressemeldung_Datensouveraenitaet.pdf (Öffnet in einem neuen Tab)