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Smart City Bonn

Mustervorlage Datenhoheit ist weiterentwickelt

Die Städte Bonn und Münster haben Vertrags-Musterformulierungen zur Sicherung der kommunalen Datenhoheit entwickelt.

Veröffentlicht am 14. Oktober 2021

Die Städte Bonn und Münster haben Vertrags-Musterformulierungen zur Sicherung der kommunalen Datenhoheit entwickelt. Der primäre Zweck dieser Formulierungen ist es, Hilfestellungen bei IT-Beschaffungen und Grundlage für Leistungsverzeichnisse bei Ausschreibungen und Vergabeverfahren zu geben. Die Vertrags-Musterformulierungen haben das Ziel, Bestandteil des Leistungsverzeichnisses zu sein. Dies dient direkt zu Beginn von Vergabeverfahren als gemeinsames Verständnis sowohl innerhalb der Behörde als auch mit den am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens dient es als Basis für die vertragliche Grundlage.
In einer ersten öffentlichen Dialogphase konnten die Mustertexte kommentiert und ergänzt werden. Die Eingaben wurden ausgewertet und sind in der Version 1.0 hier abrufbar:  https://github.com/od-ms/datennutzungsklauseln-muster (Öffnet in einem neuen Tab)

Zwischenfazit

Thomas Werner und Sven Hense hätten sich ein breiteres Feedback zu den Vertrags-Musterformulierungen erhofft. Die erste Dialogrunde hat sich aber dennoch gelohnt. So wurden weitere Definitionen und Erklärungen eingebracht, die allerdings eine sehr umfangreiche textliche Ausweitung der Basistexte bedeutet hätte.

Zu diesen Eingaben und Fragestellungen hat der Dialogprozess aufgezeigt, dass es große Schnittmengen der Open Data Charter aus der belgischen Initiative Smart Flanders 2.0 gibt. Die Grundsätze dieser Charta wurden von 13 belgischen Städten, der Kommission der Flämischen Gemeinschaft, in Brüssel ausgearbeitet und im Sommer 2018 ratifiziert. Diese Grundsätze erläutern weitere Hintergrundinformationen und sind mit konkreten Beispielen versehen. Eine Übernahme der Open Data Charta wäre daher sehr geeignet, um einerseits die Grundsätze der Datenhoheit bei Beschaffungen als Basis-Leistungsverzeichnis festzulegen und anderseits ganz konkrete Hilfestellungen für die Umsetzung in der Behörde selbst bei Beschaffungen und Vergabefragen zu geben. In einem nächsten Schritt soll daher eine weitere Dialogphase folgen und die Open Data Charta sowie die dazu gehörenden Erläuterungen übersetzt werden. Zu der Verwendung und Übersetzung der Texte ist ein erster Kontakt schon hergestellt. Informationen zu der Initiative Smart Flandern finden sich unter: https://smart.flanders.be/open-data-charter

Die Entwicklung der Datennutzungsklauseln ist ein Bestand des zweiten Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zum Thema „Datensouveränität stärken“. Hierzu erfolgt eine weitere Abstimmung Ende Oktober mit dem Land NRW. Weitere Informationen zu diesem Thema sind ab Seite 60 abrufbar unter:  https://www.open-government-deutschland.de/resource/blob/1567548/1667952/76e3507032b45db327d7427d67e70f66/zweiter-nap-data.pdf?download=1 (Öffnet in einem neuen Tab)