Veröffentlicht am 2. Dezember 2021
Ab sofort haben die Bürger*innen der Stadt Bonn die Möglichkeit, ihren Führerschein online umzutauschen. Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, müssen bis zum 19. Januar 2033 in einen europaeinheitlichen EU-Führerschein im Scheckkartenformat mit Befristungsdatum umgetauscht werden. Die Befristung betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst. Der Pflichtumtausch erfolgt sukzessive. Die Fristen können Sie hier
https://www.bonn.de/vv/produkte/Fuehrerschein-Umtausch-in-den-Fuehrerschein-im-Kartenformat.php nachlesen.
Unabhängig davon muss der Führerschein ausgetauscht werden, wenn ein Internationaler Führerschein, eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung, eine Fahrerkarte, ein Fahrlehrerschein beantragt wird oder Sie die Klasse 2 besitzen und Fahrzeuge dieser Klasse nach Vollendung des 50. Lebensjahres führen möchten.
Diesen Dienst können Sie nun online im Serviceportal beantragen, wenn Sie einen neuen Personalausweis mit eID-Funktion besitzen. Zu finden ist der neue Online-Dienst im Serviceportal der Stadt https://service.bonn.de/ in der Themenkacheln „Verkehr. Sicherheit. Meldewesen.“, dem Reiter „Dienstleistungen A-Z“ oder einfach durch die Suchfunktion.
Die Zahlung der Gebühren erfolgt online mit ePayment (PayPal, GiroPay oder Lastschrift). Der umgetauschte Führerschein wird Ihnen postalisch zugesendet.