Seit dem 2. Juli 2023 gilt das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Es soll Menschen schützen, die im beruflichen Umfeld auf Missstände oder Gesetzesverstöße stoßen und diese melden möchten – und das sicher und vertraulich.
Die Stadt Bonn ist verpflichtet, dafür eine interne Meldestelle einzurichten. Diese befindet sich im Rechnungsprüfungsamt und wird von speziell geschulten Mitarbeitenden betreut. Sie gehen jeder Meldung sorgfältig und vertraulich nach, helfen bei der Aufklärung von Problemen und sorgen so für mehr Transparenz und Fairness in der Stadtverwaltung.
Nicht nur Mitarbeitende können Hinweise geben – auch externe Personen, etwa ehemalige Bewerber*innen, Dienstleistungsnutzende, Teilnehmende an städtischen Vergabeverfahren oder Personen, die von städtischen Entscheidungen betroffen sind. Wichtig ist nur: Die Hinweise müssen im beruflichen Zusammenhang stehen.
Um Meldungen besonders sicher und anonym möglich zu machen, nutzt die Stadt Bonn das digitale Hinweisgebersystem „Integrity Line“ der EQS Group GmbH. Das System ermöglicht eine verschlüsselte Kommunikation zwischen Hinweisgeber*innen und der Meldestelle – komplett anonym, wenn gewünscht. Wichtig zu wissen: Nur die Mitarbeitenden der Meldestelle haben Zugriff auf die Inhalte. Weder die städtische IT noch der Softwareanbieter können mitlesen.
Wenn Sie im Rahmen Ihrer Arbeit oder eines beruflichen Kontakts mit der Stadt Bonn auf einen möglichen Verstoß aufmerksam werden, können Sie diesen ganz einfach über das Online-System melden:
Was genau gemeldet werden kann, erfahren Sie hier:
Allgemeine Infos zum System selbst finden Sie unter: