Veröffentlicht am 28. November 2023
Die Bundesstadt Bonn macht auf den Handwerkerparkausweis aufmerksam. Mit dem Dokument, das online beantragt werden kann, bekommen Handwerksbetriebe mit Sitz in Bonn für ihre Service- und Werkstattfahrzeuge besondere Parkberechtigungen.
Mit dem Handwerkerparkausweis kann im eingeschränkten Halteverbot/in Halteverbotszonen, auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstdauer oder auf Bewohnerparkplätzen geparkt werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt aber nur, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit zur Verfügung steht und nur für die Dauer des Arbeitseinsatzes. Sie erlaubt nicht zum Abstellen des Fahrzeuges im Bereich der Betriebsstätte.
Es können auf einer Genehmigung maximal fünf Fahrzeuge eingetragen werden, wobei jede Genehmigung nur in einem Fahrzeug und im Original gültig ist. Sofern mehrere Fahrzeuge eingesetzt werden, benötigt jedes weitere Fahrzeug eine eigene Genehmigung. Der Ausweis kann für ganz NRW (Kosten: 350 Euro für die erste Genehmigung, 175 Euro für jede weitere Genehmigung) oder für den Regierungsbezirk Köln (Kosten: 305 Euro für die erste Genehmigung, 153 Euro für jede weitere Genehmigung) ausgestellt werden.
Für die Beantragung wird benötigt:
- Kopie der Handwerkerkarte bei Handwerksbetrieben
- Kopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen Betrieben
- Kopien der Fahrzeugscheine/Zulassungsbescheinigungen Teil 1
- Aktuelle Fotos der Service-/Werkstattfahrzeuge, auf denen die amtlichen
Kennzeichen und die festen Firmenbeschriftungen ersichtlich sind
Alle Informationen samt Online-Formular zur Beantragung sind auf den städtischen Internetseiten unter www.bonn.de/handwerkerparkausweis (Öffnet in einem neuen Tab) oder auf dem städtischen Serviceportal unter https://service.bonn.de (Öffnet in einem neuen Tab) (Öffnet in einem neuen Tab)zu finden.